![]() Konservierung: so wenig wie möglich, so viel wie nötig Laut Kosmetikverordnung müssen kosmetische Produkte ohne Angabe des Haltbarkeitsdatums über 30 Monate haltbar sein. Während dieser Zeit muss sichergestellt sein, dass sie mikrobiologisch unbedenklich sind, sprich keine Keime enthalten, die die Haut reizen oder schädigen. Wenn man dann noch davon ausgeht, dass Kosmetika üblicherweise gelagert werden, dann ist eines klar: Industriell hergestellte Kosmetika enthalten meistens Konservierungsstoffe. Diese führen nicht selten zu allergischen Reaktionen und Sensibilisierungen. Haltbarkeitsdatum, doch kein Herstellungsdatum Produkte müssen eine Zeitangabe enthalten, wie lange das Produkt nach dem Öffnen haltbar ist. Es fehlt jedoch oft die Information, wann das Produkt hergestellt wurde und wie lange es schon lagert. Bei Lacosmea-Produkten ist dies anders: Da jedes Produkt erst bei der Bestellung produziert wird, gibt es keinerlei Lagerzeit. Naturkosmetik – schonende Konservierung Auch Naturkosmetik kommt nicht immer ohne Konservierungsstoffe aus, z. B. wenn der wässrige Anteil höher ist als der Fettanteil. Bei kontrollierter Naturkosmetik sind hier naturidentische Stoffe erlaubt, wie z.B. Sorbinsäure, die oft bei der Konservierung von Lebensmitteln eingesetzt wird und für den Menschen unbedenklich ist. Diese schonende Form der Konservierung wird auch bei der Körperlotion und Reinigungsmilch von Lacosmea eingesetzt.
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